
Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat
Aufgaben des Pfarrgemeinderates (PGR)
Der PGR ist das Gremium in unserer katholischen Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Er hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Mitglieder im PGR
(in alphabetischer Reihenfolge)
(in alphabetischer Reihenfolge)
- Attemeier, Laura
- Baudisch, Andreas
- Diehl, Gerhard
- Diehl, Martina
- Fleger, Stefan
- Herold, Wendelin
- Huber, Klaus
- Katzer, Andreas
- Resch, Veronika
- Schmitt, Daniel
- Schmitt, Egon; Stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates
- Schneider, Klaus
- Seitz, Michael
- Viet, Christian
Aufgaben des Stifungsrates
Dem Stiftungsrat obliegt unter Beachtung der sich aus §§ 20 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz PGRS, sowie 28, 29 dieser Ordnung ergebenden Pflichten die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde nach § 4, soweit nach dieser Ordnung keine eigene Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers der Seelsorgeeinheit gegeben ist.
Der Stiftungsrat berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die pastoralen Richtlinien des Pfarrgemeinderates für die Vermögensverwaltung und berichtet dem Pfarrgemeinderat regelmäßig über seine Arbeit.
Der Stiftungsrat berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die pastoralen Richtlinien des Pfarrgemeinderates für die Vermögensverwaltung und berichtet dem Pfarrgemeinderat regelmäßig über seine Arbeit.

